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Checkliste der BG BAU  
15.08.2024

Ausbildungsstart 2024: Von Beginn an sicher bei der Arbeit

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BG BAU
Wer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. (Foto: alejandroavilacortez/Pixabay)
Rund eine halbe Million junge Menschen werden in den kommenden Wochen in eine Berufsausbildung in Deutschland starten. Um Auszubildende und Unternehmen des Baugewerbes und der baunahen Dienstleistungen zu unterstützen, bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine Checkliste für einen gelungenen Start der Auszubildenden an. Denn Arbeitsschutz zählt ab dem ersten Tag.

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt für viele junge Leute in diesem Sommer: Sie starten in eine Berufsausbildung, viele von ihnen in der Baubranche. Damit der Start in den ausgewählten Beruf von Anfang an gelingt, sind Informationen und Aufklärung zum Thema Arbeitsschutz wichtig. Um besonders kleine und mittelständische Unternehmen des Baugewerbes und der baunahen Dienstleistungen zu unterstützen, bietet die BG BAU eine Checkliste für die Sensibilisierung von Auszubildenden an.

Der Kurzcheck „So starten Ihre Auszubildenden erfolgreich!“ behandelt die Grundlagen im Arbeitsschutz, die jede und jeder Auszubildende von seinem Arbeitgeber bekommen muss. „Es ist wichtig, den jungen Auszubildenden von Anfang an mitzugeben, dass Arbeitsschutz ein wichtiger Bestandteil ihrer neuen Tätigkeit ist. Dieser beginnt mit der Unterweisung für die jeweilige Arbeitsaufgabe und der Aufforderung, die Arbeiten zu unterbrechen und nachzufragen, wenn man sich unsicher ist, und geht über die richtige persönliche Schutzausrüstung bis hin zu den Besonderheiten der Branche, wie dem Schutz vor Hitze und UV-Strahlung“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Bei der Sensibilisierung der Auszubildenden soll die generelle Gesundheitskompetenz gestärkt werden, denn auch nach Feierabend und in der Freizeit muss Schutz beispielsweise vor UV-Strahlung oder Lärm selbstverständlich sein. „Arbeitsschutz beim Start ins Berufsleben fest in den Alltag zu verankern, ist unserer Berufsgenossenschaft ein zentrales Anliegen“, erklärt Bernhard Arenz. Und weiter: „So führen wir im neuen Ausbildungsjahr bundesweit nicht nur die UV-Aktionstage, sondern auch wieder Aktionstage rund um den Tag gegen Lärm durch. Dabei sorgen unsere Präventionsberaterinnen und -berater gemeinsam mit den Aufsichtspersonen für Information und Aufklärung von tausenden Auszubildenden.“

Außer der neuen Checkliste bietet die BG BAU auch weiteren Service, der Auszubildenden den Start ins Berufsleben erleichtern kann. Dazu gehört die Bausteine-App, in der sich unmittelbar vor Ort auf dem Smartphone leicht verständlich konkrete Arbeitsschutzregeln abrufen lassen. Auch die Social-Media-Kanäle der BG BAU, unter anderem TikTok, Facebook, YouTube und Instagram, die besonders die jungen Beschäftigten adressieren sollen, vermitteln Arbeitsschutzthemen – von kurzen Videos über interaktive Lernmodule bis zur virtuellen Baustellenbegehung.

Wer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Dazu brauchen Auszubildende wie auch Beschäftigte weder einen Versicherungsvertrag abzuschließen, noch müssen sie namentlich bei der Versicherung durch den Arbeitgeber angegeben werden. Arbeitsschutz gilt für alle Mitarbeitenden gleichermaßen.

Weitere Informationen:
  • Checkliste (PDF)
  • Poster: Azubis ins Team holen
  • Bausteine-App der BG BAU
Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Quelle: Pressemitteilung der BG BAU

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