Für die Ausstellung der Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz bei medizinischer Anwendung ionisierender Strahlung (z. B. Röntgen und Nuklearmedizin) ist in Nordrhein-Westfalen die Ärztekammer [Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) oder Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de)] zuständig. Für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz für den technischen Bereich und den Bereich der Medizintechnik ist das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW; www.lia.nrw.de) zuständig.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-30 |
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