Darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zur Aufnahme einer Tätigkeit anweisen, obwohl die dafür laut Gefährdungsbeurteilung notwendigen Sicherheitsschuhe noch nicht zur Verfügung stehen (Dialog-Nr. 19.743)?
Gemäß § 3 Abs. 1 i.V. m. Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG; www.gesetze-iminternet.de/arbschg) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen und die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes und welche Mittel zu deren Durchführung dabei erforderlich sind, hat der Arbeitgeber gemäß § 5 ArbSchG zu ermitteln.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-26 |
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