Für die Ausführung von Arbeiten mit Absturzgefahr hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz zunächst geeignete Absturzsicherungen auszuwählen. Stellt er jedoch fest, dass weder technische noch organisatorische Maßnahmen ausreichende Sicherheit bieten oder nicht möglich sind, so kann er auf individuelle Maßnahmen wie z. B. „Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz“ zurückgreifen. Für die Benutzung von PSA gegen Absturz sind jedoch auch einige Randbedingungen zu beachten, die u. a. deren Verwendungsmöglichkeiten einschränken können. Im Folgenden werden sowohl Hilfestellungen für die richtige Auswahl der Schutzausrüstungen gegeben als auch weitere Randbedingungen für deren sichere Benutzung aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-05 |
Seiten 277 - 278
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