Chemikalienschutzkleidung, d. h. Chemikalienschutzanzüge, Schürzen, Überschuhe und vergleichbares, welches den Körper ganz oder partiell schützt, wird bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen getragen, die
– den Menschen durch ihre gefährlichen Eigenschaften schädigen können,
– durch die Haut aufgenommen werden können oder
– vom Arbeitsplatz in andere Bereiche verschleppt werden und dort Dritte schädigen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.10.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-13 |
Seiten 470 - 471
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