Am 24.12.2008 trat die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft. Die bislang in verschiedenen staatlichen Verordnungen und in der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (BGV A4) der Unfallversicherungsträger zu findenden Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurden darin zusammengeführt. Hierdurch wurde eine allgemeingültige staatliche Rechtsvorschrift geschaffen, die – unabhängig von der Branche und der Form der Arbeitssicherheitsorganisation – die Auswahl der erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Mit der Unterscheidung von arbeitsmedizinischen Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen, der Abgrenzung von Eignungsuntersuchungen, sowie der Festlegung von Kriterien, welche Untersuchungsart anzuwenden ist, aber auch mit Vorgaben zu Dokumentation und Weitergabe von ärztlichen Bescheinigungen enthält die Verordnung Präzisierungen, die – wie sich in der gewerbeärztlichen Praxis gezeigt hatte – auch ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung in den Betrieben noch unzureichend bekannt und umgesetzt waren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.05.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-02 |
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