Das LAGetSi erhielt Mitteilungen von Umweltämtern sowie Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie aus benachbarten Betriebsstätten wegen Geruchsbelästigung oder Gefahrstoffbelastung durch Nagelstudios. Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wurde das Thema aufgearbeitet. Die Durchführung des Arbeitsschwerpunktes sollte Antworten auf die Fragen geben, mit welchen Stoffen umgegangen wird, welche Gefährdungen dabei auftreten und ob besondere Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Neben einer möglichen Schädigung von Haut und Schleimhäuten durch Acrylate und Lösemittel könnte die Flüchtigkeit der eingesetzten Substanzen ein mögliches Gefährdungspotenzial für die Beschäftigten durch inhalative Exposition bei der Verarbeitung bergen. Nagelpflegeprodukte unterliegen als kosmetische Mittel den Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und der Verordnung über kosmetische Mittel (KosmetikV). Auch das Chemikaliengesetz (ChemG) ist anzuwenden, allerdings gelten beispielsweise die Vorschriften des Dritten Abschnittes „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung“ gemäß § 2 Absatz 1 Punkt 1 ChemG nicht für kosmetische Mittel, die dem LFGB unterliegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.03.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-26 |
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