Seit einigen Jahren ist die Überwachung der Betriebe im Arbeitsschutz auf zwei Säulen gestellt. Eine Säule setzt sich aus reaktiven Tätigkeiten, wie zum Beispiel Beschwerden, Genehmigungen und Unfallmeldungen zusammen. Die andere Säule stellt die aktiven Tätigkeiten dar. Hier liegt seit mehreren Jahren der Schwerpunkt auf der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Viele Untersuchungen zeigen: Liegt eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation vor, die im Betrieb auch gelebt wird, sinken Unfallzahlen und alle Akteure werden für das wichtige Thema Arbeitsschutz sensibilisiert. Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern, wird somit fest in den Betrieben verankert. Das Durchsetzen einzelner Maßnahmen steht nicht im Vordergrund. Ziel ist, eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zu initialisieren, welche diese Einzelmaßnahmen in allen Bereichen selbst erkennt und Abhilfe schafft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-02 |
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