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Dokument  Aus dem LASI:  Messung von Spitzenschalldruckpegeln bei Störlichtbögen
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Aus dem LASI:
Messung von Spitzenschalldruckpegeln bei Störlichtbögen

Der folgende Beitrag befasst sich mit einer Messung des extrem hohen Lärms, der von Lichtbögen ausgeht. Lärmmessungen werden nur noch selten erforderlich. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung fordert, der Arbeitgeber soll die auftretenden Lärmexpositionen am Arbeitsplatz ermitteln und sich dazu zunächst die notwendigen Informationen beim Hersteller von Arbeitsmitteln oder bei anderen Quellen beschaffen. Erst wenn sich die Einhaltung der Grenzwerte so nicht sicher ermitteln lässt, ist der Umfang der Exposition durch Messungen festzustellen. Pegel von Lichtbögen lassen sich am Arbeitsplatz nur schwer bestimmen. Zwar tritt etwa jeden zweiten Arbeitstag ein meldepflichtiger Lichtbogenunfall auf, es ist aber vorher unbekannt, an welchem Arbeitsplatz und zu welcher Zeit der nächste Lichtbogen zünden könnte. Deshalb wurde auf Messung im Labor unter definierten Bedingungen zurückgegriffen.

Bei der Messung hoher Lautstärken wird eine besondere Frequenzbewertung angewendet. Schall und störender Lärm sind Druckschwankungen der Luft. Ein gesundes Ohr kann Frequenzen von 16 Hz bis 16.000 Hz wahrnehmen. Die hohen und die tiefen hörbaren Frequenzen werden leiser empfunden als der mittlere Bereich. Die üblicherweise angewendete Frequenzbewertungskurve A ist eine technische Näherung für Frequenzempfindlichkeit des menschlichen Ohres. Lärmpegel werden in dB(A) angegeben, was bedeutet, dass bei der Messung die unterschiedliche Empfindlichkeit des Ohres für tiefe, mittlere und hohe Töne berücksichtigt wurde. Bei hohen Lautstärken verändert sich der Schalleindruck des Ohres. Deshalb wird der Auslösewert in der Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung in Bezug auf den Spitzenpegel LpC,peak mit einer anderen, der Frequenzbe wertung C, angegeben und muss auch so gemessen werden.

Auch bei der Bewertung hoher Lärmpegel gibt es eine Besonderheit. Für hohe Lautstärken enthält die Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zwei spezielle Grenzwerte, den oberen und den unteren Auslösewert LpC,peak = 137 dB(C) bzw. 135 dB(C). Üblicherweise werden die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel über die Zeit gemittelt bezogen auf eine Achtstundenschicht angegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die erwartbare Schädigung des Gehörs dem mittleren Tages-Lärmexpositionspegel entspricht. Die Auslösewerte in Bezug auf den Spitzenschalldruckpegel werden dagegen als absoluter Wert ohne Berücksichtigung der Expositionszeit angegeben. Auch wenn es sich um ein einzelnes Ereignisse handelt, kann das Gehör erheblich geschädigt werden. Die vorgelegten Messergebnisse tragen dazu bei, dass zukünftig bei der Bewertung von Lichtbogenunfällen auf zuverlässige Werte zurück gegriffen werden kann.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.11.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 11 / 2012
Veröffentlicht: 2012-10-30

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