Die neue Arbeitsstättenverordnung hat nur 8 Paragraphen. Die konkreten Anforderungen finden sich im Anhang (den man leichter ändern und anpassen kann, als die Verordnung selbst). Mit den allgemein formulierten Schutzzielen erhalten die Arbeitgeber deutlich mehr Spielraum, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen. Diese neue Freiheit ist verbunden mit erhöhter Eigenverantwortung. Die Möglichkeit, im Einzelfall eine eigene Lösung suchen zu dürfen, ist gut. Aber für den Regelfall sind bekannte Maßnahmen unverzichtbar. Deshalb werden zu den Nummern des Anhanges Arbeitsstättenregeln mit konkreten Zahlenwerten erlassen. Diese Regeln gestatten die Vermutung, dass man mit ihrer Einhaltung das Richtige im Sinne der Verordnung getan hat. Und bis die neuen Arbeitstätten-Regeln alle erschienen sein werden liegen ja noch die alten Arbeitstätten-Richtlinien zur Orientierung vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-26 |
Seiten 462 - 465
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