Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist von den drei für den Arbeitsschutz zuständigen Trägern Bund, Länder und Unfallversicherungen entwickelt und mit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes durch entsprechende Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII am 05. November 2008 gesetzlich verankert worden. sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell berichtete darüber in Heft 3-2009. Zentrale Aufgabe der GDA ist die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu erhalten, zu verbessern und zu fördern. Zu den wichtigsten Bausteinen der Strategie gehören die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele, die Festlegung von Handlungsfeldern sowie die Entwicklung und Umsetzung von Arbeitsprogrammen nach einheitlichen Grundsätzen. Zur Vorbereitung der 2. Periode der GDA (2013–2018) wurden im Zusammenwirken mit der Bundesregierung, den Unfallversicherungsträgern und den Ländern, sowie in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern und unter Beteiligung der weiteren relevanten Arbeitsschutzakteure Vorschläge für drei konkrete gemeinsame Arbeitsschutzziele und gemeinsame Handlungsfelder erarbeitet. Die im Folgenden näher erläuterten Arbeitsschutzziele mit den Handlungsfeldern wurden von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK), als zentrales Entscheidungsgremium für die Entwicklung, Steuerung und Fortschreibung der GDA, auf ihrer Sitzung in Berlin am 30. 08. 2011 beschlossen sowie von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 23./ 24. November 2011 bestätigt. Gleichzeitig sagten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder zu, sich aktiv an der Umsetzung der neuen Ziele der GDA zu beteiligen und auf Länderebene die Umsetzung der Ziele zu unterstützen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
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