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Aufgaben der Brandschutzbeauftragten

  • Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl

Brandschutzbeauftragte haben viele Aufgaben bzw. können viele Aufgaben haben – abhängig davon, ob es noch andere Personen im Unternehmen gibt, die das eine oder andere übernehmen können/wollen/müssen.
„Tue Gutes und rede darüber“ – nach diesem Motto zu leben mag wenig bescheiden klingen, aber es kann sich als sinnvoll erweisen. Brandschutzbeauftragte müssen aktiv werden, die Belegschaft schulen, Kontrollen durchführen, an Besprechungen teilnehmen, Vorschläge unterbreiten und vieles mehr. Die vorgesetzten Personen werden – verständlicherweise – nicht immer begeistert sein, wenn ihre Mitarbeiter in Schulungen sind und nicht produktiv arbeiten oder wenn es baulich, anlagentechnisch, organisatorisch oder abwehrend Veränderungen und damit Kosten gibt. Dies ist auch einer der wesentlichen Gründe, warum man so eine Art „Tagebuch“ führen soll (soll, nicht muss!), wo man bestimmte Dinge festhält wie Reaktionen, Probleme, Lösungsansätze und eben die gelieferten Aktivitäten des Brandschutzbeauftragten (vgl. Kapitel 13). Dieses Tagebuch kann analog oder digital sein – bei der digitalen Lösung soll man für Sicherungskopien sorgen, bei der analogen Lösung kann man durch Kopieren das auch bewerkstelligen. Es soll jetzt niemanden unterstellt werden, aber wenn das Verschwinden dieser Aufzeichnungen für andere Personen von juristischem Vorteil ist, dann muss man damit ggf. rechnen und davor sollen die Brandschutzbeauftragten geschützt werden.

Seiten 44 - 53

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