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27.02.2012

Auch bei der Arbeit gilt: Bewegung tut gut!

sicher ist sicher Heft 3/2012

Dazu können Betriebssportgruppen gehören oder Kurse, die mit Kooperationspartnern oder vom Kollegenkreis organisiert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG rät den Arbeitgebern, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen: flexible Arbeitszeiten gehören dazu, ebenso wie die nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion von Führungskräften und Unternehmern. Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Entscheidend dafür ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Er sollte sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes beschränken, regelmäßig statt finden und unternehmensbezogen organisiert werden.

Etwa, wenn das Unternehmen feste Zeiten vorgibt oder die Sportstätten und -geräte zur Verfügung stellt.

Fünf gute Gründe für ein aktiveres Leben:

  1. Bewegung nimmt Einfluss auf den Gesundheitszustand und kann damit Fehlzeiten verringern.
  2. Bewegung mindert die Reizbarkeit: Eine unterschätzte Ressource, um das Betriebsklima zu verbessern.
  3. Bewegung reduziert Ängste und Stress. Ein wichtiger Puffer und Schutzfaktor für stark belastete Beschäftigte.
  4. Bewegung steigert die Leistungsfähigkeit und damit das Betriebsergebnis, denn sie verbessert die Aufmerksamkeit sowie Lern-, Planungs- und Entscheidungsfähigkeit von Beschäftigten.
  5. Sport verändert den Hirnstoffwechsel. Bewegung ist die einzige bekannte Möglichkeit, die mechanischen Abbauprozesse im Gehirn im Alter zu verlangsamen oder zu stoppen.
Weitere Tipps und Strategien für mehr Bewegung im (Arbeits-)Alltag liefert die Broschüre „Move – Wege zu einer aktiven Lebensweise“ auf www.cconsult.info, einem Beratungsangebot der VBG für Führungskräfte.

Das Lern- und Informationsprogramm „Rückenprävention oder Mein Schweinehund und ich“ kann zur Gesundheitsförderung im Betrieb eingesetzt werden und steht auf www.vbg.de, Suchwort „Schweinehund“, zur interaktiven Nutzung bereit.    

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