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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Dazu können Betriebssportgruppen gehören oder Kurse, die mit Kooperationspartnern oder vom Kollegenkreis organisiert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG rät den Arbeitgebern, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen: flexible Arbeitszeiten gehören dazu, ebenso wie die nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion von Führungskräften und Unternehmern. Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Entscheidend dafür ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Er sollte sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes beschränken, regelmäßig statt finden und unternehmensbezogen organisiert werden.
Etwa, wenn das Unternehmen feste Zeiten vorgibt oder die Sportstätten und -geräte zur Verfügung stellt.
Fünf gute Gründe für ein aktiveres Leben:
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