Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 88)
Die Änderungen durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) vom 22. März 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 88) treten gemäß Artikel 15 desselben Gesetzes am 28. September 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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