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ARBEITSSCHUTZuptodate!
| Eine Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit (aus der Begründung zum ArbSchG). |
| Eine Gefahr bezeichnet eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Gesundheitsschaden oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt. |
| Der Autor |
| Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder ist seit 2000 Inhaber der Professur für Arbeitswissenschaft und seit 2016 Direktor des Instituts für Technische Logistik und Arbeitssysteme. Seit 2005 leitet er zudem das Zentrum für Produktionstechnik und Organisation (CIMTT) der Fakultät Maschinenwesen. Außerdem ist er Mitglied im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA). |
| Regelwerk | 01.08.2017 |
| Neue Technische Regel ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung" in Kraft | |
| Die neue Technische Regel ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ ist mit ihrer Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl, Ausgabe 22.2017 vom 5. Juli 2017) in Kraft getreten. mehr … | |
| Psychische Belastung im Einzelhandel |
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