Die Vorschrift ist durch das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 (BGBl. I S. 1170) mit Wirkung vom 1.7.1994 geschaffen worden. § 15 ist geändert worden mit Wirkung vom 28.11.2003 durch Art. 180 der Achten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304), mit Wirkung vom 1.1.2004 (Einfügung von Abs. 4) durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 3002) und mit Wirkung vom 8.11.2006 durch Art. 229 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407). Abs. 2a wurde durch das Gesetz vom 20.4.2013 (vgl. Einführung Rn. 7e) eingefügt, mit Wirkung vom 1.8.2013.
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