Die Vorschrift ist durch das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 (BGBl. I S. 1170) mit Wirkung vom 1.7.1994 geschaffen worden. Geändert wurde § 12 Satz 1 mit Wirkung vom 1.1.2004 durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 3002): Ergänzung des Begriffes der Dienstvereinbarung.
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