Die Vorschrift ist durch das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 (BGBl. I S. 1170) mit Wirkung vom 1.7.1994 geschaffen worden. Durch das Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal vom 14.8.2006 (BGBl. I S. 1962) ist Abs. 2 mit Wirkung vom 18.8.2006 an den neuen § 21a angepasst worden.
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