Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S. 427), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3011)
Die Änderungen des § 11 durch Artikel 1 Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub vom 17. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3011) treten gem. Artikel 5 derselben Vorschrift am 1. März 2021 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt. Siehe auch Änderungstext.
Auf Grund des
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