Kommt es zu einem Unfall unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluss, dann ist für die Frage der Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII zunächst danach zu differenzieren, ob sich der Unfall außerhalb des Straßenverkehrs oder im Straßenverkehr ereignet hat (vgl. dazu ausführlich die Abhandlungen zu Sucht und Alkohol bei Mehrtens/Valentin/Schönberger, Arbeitsunfall und Berufskrankheit – Rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter, Sozialverwaltung, Berater und Gerichte –, 9. Auflage 2017).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-30 |
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