Zu den vielen Sachverhalten, die durch das Arbeitsstättenrecht geregelt werden, gehören auch bauordnungsrechtlich relevante Sachverhalte, für die auch die Bauordnungsbehörden zuständig sind. Diese stützen sich vor allem auf die jeweiligen Bauordnungen, die als Landesgesetze erlassen sind. Die Existenz unterschiedlicher Rechtsnormen und unterschiedlicher Behörden kann – was nicht überraschend ist – zu Schnittstellen und Widersprüchen führen. Im Folgenden soll erläutert werden, dass und wie diese Widersprüche lösbar sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-30 |
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