Rechtliche Regelungen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sind auf der Grundlage des Artikels 137 EG-Vertrag größtenteils europäisch harmonisiert. Eine Übersicht der Rechtsgrundlagen und technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Auf der Grundlage des § 18 ArbSchG – Verordnungsermächtigungen – hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die ArbeitsstättenVO erlassen.
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