Der Unternehmer ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ausreichend Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Außendienstmitarbeiter zu gewährleisten. Diese Auflage sollten Unternehmer, Geschäftsführer und die leitenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit sehr ernst nehmen, denn nach schweren Unfällen kann der Arbeitgeber auch privatrechtlich belangt und zur Kasse gebeten werden.
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