Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 11. August 2014 (GVBl. S. 196), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. S. 788, 791)
*FFN 91-53
Aufgrund des
verordnet die Landesregierung,
verordnet der Minister für Soziales und Integration:
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