Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 473)
Die Änderung des § 21 durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) tritt gemäß Artikel 11 derselben Vorschrift am 1. Januar 2023 in Kraft und ist daher textlich noch nicht umgesetzt.
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