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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Zehn Impulse für Betriebliche Arbeitsschutzakteure zur Gestaltung der Arbeitsform „Homeoffice“ | ||
I. Gute räumliche Rahmenbedingungen im Homeoffice Im Homeoffice finden Beschäftigte andere räumliche Bedingungen vor als im Büro; aus diesem Grund ist es wichtig, dass Beschäftigte selbst auf gute räumliche Rahmenbedingungen achten. Es ist wichtig, dass Beschäftigte für die veränderten räumlichen Rahmenbedingungen durch die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes sensibilisiert werden und darauf hingewiesen werden, auch im Homeoffice ergonomisches Wissen zu berücksichtigen. Beispielsweise könnten auf Unterschiede bzgl. des Raumklimas, der Lichtverhältnisse oder der Luftfeuchtigkeit hingewiesen werden sowie auf die Arbeitsstättenverordnung – wenn Beschäftigte in Telearbeit sind. II. Geeignete Arbeitsmittel für das Homeoffice Um Muskel-Skelett-Erkrankungen möglichst zu vermeiden, ist es wichtig, Beschäftigte im Homeoffice noch einmal dafür zu sensibilisieren, dass Laptops, Notebooks oder Smartphones im Grundsatz auf Dauer keine geeigneten Arbeitsgeräte sind. Denn diese erfüllen nicht die ergonomischen Voraussetzungen wie die Arbeitsmittel im Büro. Zwar ist es vielleicht unkomplizierter, E-Mails schnell über das Smartphone zu checken und zu bearbeiten, aber langfristig beeinträchtigt dies die Gesundheit. Für die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes besteht die Aufgabe, das Thema ergonomischer Arbeitsmittel für die Beschäftigten im Homeoffice in den Fokus zu nehmen und darauf hinzuwirken, dass die Beschäftigten zum Beispiel ihre Haltung variieren und für längeres Arbeiten eine externe Tastatur und einem ausreichend großen und reflexionsarmen Bildschirm nutzen können. Mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber sollten dazu vorab die Rahmenbedingungen für die Ausstattung des Homeoffices und die Anschaffung geeigneter Arbeitsmittel anhand der Betriebssicherheitsverordnung geklärt werden. III. Planung des Arbeitsalltages im Homeoffice Manchen Beschäftigten fällt es im Homeoffice schwerer, strukturiert in den Arbeitstag zu starten, weil die Umgebung zum Wohnen und Arbeiten dieselbe ist. Es empfiehlt sich daher für die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes, Beschäftigte dazu anzuregen, sich einen Zeitplan für den Homeoffice Tag anzulegen. Ein Zeitplan verleiht dem Arbeitsalltag von Beschäftigten im Homeoffice Struktur und ermöglicht es, die zu erledigenden Aufgaben sukzessive abzuarbeiten. Darüber hinaus ist es ratsam, Beschäftigte darin zu bestärken, ihre erbrachte Arbeitsleistung am Ende des Tages im Homeoffice zu honorieren, um motiviert in den darauffolgenden Arbeitstag zu starten. IV. Balance zwischen Arbeit und Privatleben Für viele Beschäftigte führt Arbeiten von zuhause zu einer Entgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben, welche negativ wahrgenommen werden kann. Um dies zu verhindern ist es empfehlenswert, das Thema im Beratungsangebot der Fachkraft für Arbeitssicherheit verstärkt in den Blick nehmen. Sofern die häuslichen Bedingungen dies zulassen, könnte Beschäftigten dazu geraten werden, sich ein separates Arbeitszimmer oder eine abgetrennte Arbeitsecke einzurichten, um so eine Barriere zwischen Arbeit- und Privatleben zu schaffen. Alternativ könnte betont werden, Unterlagen nach offiziellem Dienstschluss aus dem Blickfeld zu räumen. Darüber hinaus ist es ratsam, dass Beschäftigte Absprachen zur Arbeitszeit mit ihren Familienmitgliedern im Homeoffice treffen, wenn diese während der Arbeitszeit im Homeoffice auch anwesend sind. V. Gesunde Arbeitszeiten im Homeoffice Beschäftigte im Homeoffice können das Gefühl haben, gerade dort besonders lange erreichbar sein zu müssen. Es ist gegebenenfalls auch verlockend, eingesparte Pendelzeit in Arbeitszeit zu investieren. Es empfiehlt sich daher, Beschäftigte auf die Regelungen und Vereinbarungen zum Schutz der Gesundheit – das Arbeitszeitgesetz, teilweise auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen – zu verweisen, da überlange Arbeitszeiten die Gesundheit und Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Ein normaler Arbeitstag sollte also nicht länger als acht Stunden zuzüglich Pausen dauern. Ein Arbeitstag von mehr als zehn Stunden sollte vermieden werden. VI. Pausengestaltung im Homeoffice Im Homeoffice kann Beschäftigte auch das Gefühl beschleichen, ununterbrochen erreichbar sein zu müssen und deshalb keine Pause einzulegen. Es ist daher wichtig, dass die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes Beschäftigte auf eine gesunde Pausengestaltung (z.B. „Mini-Pausen“, 30-minütige „Mittags“pause) hinweisen, um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen. VII. Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen im Büro Viele Beschäftigte empfinden – je nach Häufigkeit – Arbeiten im Homeoffice als einsam. Deshalb sollten die betrieblichen Akteure im Arbeitsschutz darauf achten, dass Beschäftigte mit den Kolleginnen und Kollegen in Kontakt bleiben. Ratsam sind auch feste Präsenztage, an denen alle Teamkolleginnen und -kollegen gemeinsam im Unternehmen oder in der Verwaltung arbeiten. Am Homeoffice Tag empfiehlt es sich, neben Telefon und E-Mail, auch auf die vielfältigen Online Tools, die die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber möglicherweise den Beschäftigten zur Verfügung stellt, zurückzugreifen. VIII. Sichtbarkeit und Anerkennung Durch den seltener werdenden physischen Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen kann es vorkommen, dass Beschäftigte im Homeoffice über Aktuelles („Flurfunk“), aber auch Fachliches und Organisatorisches, nicht im gleichen Maße informiert sind. Um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten, muss sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten am Austausch im Betrieb weiter teilhaben. Die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz im Betrieb sollten diesen Aspekt im Blick behalten und die Beschäftigten informieren, dass es hilfreich ist, wenn nicht zu viele Tage im Homeoffice verbracht werden und die betroffenen Beschäftigten bei relevanten Terminen (Team-Besprechungen, Austauschformate, Betriebsfeste etc.) im Betrieb sind. Solche Termine und Gelegenheiten fördern nicht nur das Zusammengehörigkeitsgefühl, sondern bieten auch die Möglichkeit, bei Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten auf dem Radar zu bleiben. Durch fehlende „Sichtbarkeit“ im Betrieb und bei den Vorgesetzten können ansonsten Nachteile bei Leistungsbeurteilungen oder der Verteilung von Verantwortlichkeiten und neuen Aufgaben sowie finanzieller oder nicht-monetärer Anerkennung entstehen. IX. Neue Absprachen und Routinen zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten Homeoffice ist kein Selbstläufer. Damit es gut klappt, sollten gerade zwischen den Beschäftigten und ihren direkten Vorgesetzen gegenseitige Erwartungen ausgetauscht, konkrete Vereinbarungen zu Arbeitspakten und einzuhaltenden Abgabefristen getroffen und realistische Zielvorgaben abgesprochen werden. Beschäftigte und Vorgesetze müssen neue Routinen etablieren, um zu kommunizieren und Arbeit zu organisieren. Dazu bieten sich o.g. Tools und regelmäßige Feedbackgespräche an. Betriebliche Arbeitsschutzakteure sollten die Beschäftigte u.a. ermuntern, diese Feedbackgespräche einzufordern. X. Gesundheit und Motivation im Homeoffice mit den Beschäftigten reflektieren Homeoffice kann die Gesundheit und Motivation steigern, aber es erfordert von den Beschäftigten auch ein höheres Maß an Disziplin und Eigenverantwortung. Hinzu kommt, dass vielen Beschäftigten auf Dauer auch der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen oder die Teilnahme am betrieblichen Gesundheitssport fehlt oder dass die Rahmenbedingungen zuhause schlechter (z.B. lauter) sind, als erwartet. Deshalb sollten die betrieblichen Akteure im Arbeitsschutz darauf achten, dass von den Beschäftigten alleine oder gemeinsam mit den betrieblichen Verantwortlichen nach einiger Zeit kritisch überprüft wird, ob die Arbeit im Homeoffice ebenso oder auch besser und motivierter erledigt werden kann als im Büro. |
Die AutorInnen |
Dr. Christina Wessels ist promovierte Betriebswirtin und im Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Bochum in der Fachgruppe 2.1. „Grundsatzfragen, Politikberatung, Arbeitsweltberichterstattung“ tätig. Frauke Füsers ist Sozialwissenschaftlerin und im Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Bochum in der Fachgruppe 2.1. „Grundsatzfragen, Politikberatung, Arbeitsweltberichterstattung“ tätig. Dr. Peter Krauss-Hoffmann ist Arbeitswissenschaftler und promovierter Gesundheitspädagoge und leitet im Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Bochum die Fachgruppe 2.1. „Grundsatzfragen, Politikberatung, Arbeitsweltberichterstattung". |
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