Wesentliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland ist das 1996 in Kraft getretene und letztmalig am 31.08.2015 geänderte Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). „Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.“ Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind u. a. Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, wobei als Maßstab zur Durchführung dieser Maßnahmen insbesondere der Stand der Technik dient.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-01 |
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