Die Rechtsvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitsmitteln und Anlagen sind in Abhängigkeit vom Lebenszyklus anzuwenden. Danach werden unterschieden:
– Konstruktion, Bau und Ausrüstung (Inverkehrbringen),
– Beschaffung, Inbetriebnahme, Einsatz und Gebrauch sowie Außerbetriebnahme nach Nutzungsende (Bereitstelung und Benutzung).
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