Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) als Kodifizierung der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) werden im Sommer wie Zwillinge taggleich dreißig Jahre alt. Seither sind die jeweiligen Bundesregierungen nach § 25 SGB VII verpflichtet, dem Bundestag und dem Bundesrat jeweils zum Jahresende Bericht zu erstatten über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Deutschland. Der vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) im Dezember 2025 für das Jahr 2024 veröffentlichte Bericht bildet, auch im Vergleich der Vorjahre, erneut eine insgesamt sehr positive Entwicklung ab.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-02 |
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