Jeder Unternehmer hat bei der Durchführung von Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten in öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein von unterirdischen Versorgungsanlagen zu rechnen und die entsprechende Sorgfalt zu wahren und eine Beschädigung auszuschließen. Die gleiche Sicherheit besteht auch bei Freileitungsanlagen, um eine Gefährdung der Mitarbeiter auszuschließen. Der Unternehmer muss seine Mitarbeiter und Subunternehmen entsprechend der auftretenden Gefahren unterweisen und überwachen. Es werden Probleme und Erfahrungen bei der Unterweisung in der Praxis dargestellt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.01.04 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2199-7349 | 
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 | 
| Veröffentlicht: | 2006-01-01 | 
Seiten 6 - 10
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