Der AGS, dessen Geschichte in die Zeit der Arbeitsstoffverordnung der 1970er Jahre zurückreicht, wurde vom BMAS für die Amtszeit 2015–2018 neu berufen und hat zzt. 22 Mitglieder und Stellvertreter: je 5 Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, je 3 Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der Länderbehörden sowie 6 weitere Sachverständige. Sie bringen Fachwissen und Belange ihrer jeweiligen Gruppierung ein und arbeiten ehrenamtlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-03 |
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