Anhänge zur Barrierefreiheit geordnet nach Art der Behinderung/behinderten Beschäftigten
Die Anhänge zur Barrierefreiheit im Rahmen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten sprechen in vielfältiger Form unterschiedliche Arten von Behinderungen an. Nur die wenigsten Regelungen gelten in allgemeiner Form für Beschäftigte mit Behinderungen.
Unter der Prämisse, dass nicht in allen Betrieben und Verwaltungen immer alle Formen von Behinderungen anzutreffen sind, sollen anhand der nachstehenden Tabelle die jeweiligen Formen der Behinderung mit den für sie speziell relevanten Vorschriften herausgestellt werden.
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