Durch Verstand sind wir imstande zu erlernen (Regeln zu erfassen), durch Urteilskraft vom Erlernten Gebrauch zu machen (Regeln in concreto anzuwenden), durch Vernunft zu erfinden, Prinzipien für mannigfaltige Regeln auszudenken.
Dieses, von Immanuel Kant stammende, Zitat könnte der Leitsatz für die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verfolgten Ziele zum Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz sein. Seit über 100 Jahren ist das deutsche Arbeitsschutzrecht durch das „duale System“, also dem Nebeneinander von Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, geprägt. Ergänzend kommt eine Vielzahl an unverbindlichen technischen Regeln hinzu. Ebenso geben die Unfallversicherungsträger im Rahmen ihres gesetzlichen Präventionsauftrages verschiedenste unverbindliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit, Informationen, Leitfäden, Handlungshilfen und anderen Schriften heraus, die an der betrieblichen Praxis orientierte Empfehlungen und Erläuterungen zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb geben. Sie alle dienen dazu, für die Beschäftigten einen hohen Arbeitsschutzstandard zu gewährleisten und dem Unternehmer hinreichend Rechtssicherheit zu geben.
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