Betriebe und Einrichtungen haben die Möglichkeit, sich bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung an ihren Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) oder an die Arbeitsschutzbehörde in ihrem Bundesland zu wenden. Auf den folgenden Seiten sind die Unfallversicherungsträger und die Arbeitsschutzbehörden der Länder aufgeführt.
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