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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Welche Anlagen sind überwachungsbedürftig? Aufzugsanlagen wie Personenaufzüge, Bauaufzüge oder Transportbühnen zählen dazu, aber auch explosionsgefährdete Gasfüllanlagen oder Tankstellen. Dasselbe gilt für Druckanlagen: Darunter fallen bspw. Dampfkessel oder Druckbehälter sowie Rohrleitungen für giftige, entzündbare oder ätzende Medien wie in prozesstechnischen Anlagen der Petrochemie, chemischen Industrie oder bei Kraftwerken. Welche Grundpflichten bestehen hier? 1. Erlaubnis Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt für bestimmte Anlagen eine Erlaubnis (bspw. wo mit hochentzündlichen Stoffen gearbeitet wird). Dafür muss ein Gutachten einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) vorliegen. 2. Prüfungen Sowohl vor Inbetriebnahme als auch wiederkehrend muss eine ZÜS prüfen. Umfang, Fristen und Zuständigkeiten definiert der Anhang 2 der BetrSichV. 3. Dokumentation Betreiber müssen alle Prüfungen dokumentieren. Die Anforderungen präzisiert §17 der BetrSichV. |
Der Autor |
Dr. Rolf Zöllner ist Leiter Business Development im Geschäftsfeld Fördertechnik bei TÜV SÜD Industrie Service. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Risikomanagement sowie im Bereich Technical Due Diligence Services und ist Experte für funktionale und Maschinensicherheit. |
Projekt AWA | 13.01.2021 |
Wie verändert die Einführung digitaler Technologien unsere Arbeitswelt? | |
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