ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen

Newsletter

Stets auf dem Laufenden   mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Betriebssicherheit  
18.02.2021

Anlagensicherheit: Arbeitsschutz im digitalen Wandel

Rolf Zöllner
Bei Sicherheitsbauteilen kommen zunehmend SPS zum Einsatz (Foto: Zan/Unsplash)
In überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen oder bestimmten prozesstechnischen Anlagen ersetzen vermehrt digitale, softwarebasierte Sicherheitsfunktionen mechanische Schutzeinrichtungen. Damit einher gehen neue Risiken für den Anlagenbetrieb und die Arbeitssicherheit von Arbeitnehmern, Monteuren oder Prüfern.

Bei Sicherheitsbauteilen kommen zunehmend speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) zum Einsatz, die mit Sensoren und Aktoren kommunizieren. Sie sind meist günstiger im Betrieb und in der Instandhaltung, arbeiten effektiver und effizienter und lassen sich zudem datentechnisch vernetzen (IoT − Internet der Dinge oder Big Data). Das eröffnet z. B. neue Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -wartung sowie zur Predictive Maintenance − birgt aber auch Risiken. Software-Logiken einer SPS-Firmware sind mitunter schwierig oder kaum vollständig nachvollziehbar. Transparenter sind Sicherheitsketten mit mechanischen Schaltern oder Schützen: Hier können Sachverständige Verschleiß oder Korrosion unmittelbar erkennen. Auch sehen sie, ob die physischen Komponenten an der korrekten Position installiert sind. Ob eine digitale Schutzeinrichtung tatsächlich vorhanden und funktionsbereit ist und auch wie beabsichtigt wirkt, lässt sich nicht unmittelbar erkennen und bewerten.

Beispiel: Prüfung von Aufzugsanlagen

Moderne Aufzüge sind mit einer elektronischen Schachtkopierung ausgestattet. Das bedeutet, die Position der Schachttüren und aller Schalter sind in der SPS-Firmware als Parameter erfasst. Ein Software-Update kann diese auf Werkseinstellungen zurücksetzen. So kann z. B. fälschlicherweise die Schachtposition des softwarebasierten Inspektionsendschalters mit der des mechanischen Endschalters vertauscht werden. Dann besteht das Risiko, dass bei einer wiederkehrenden Prüfung Sachverständige im Fahrkorb bzw. auf dem Fahrkorbdach eingeschlossen werden. Vor der wiederkehrenden Prüfung sollten sie daher immer sichergehen, dass die Anlagenparameter korrekt erfasst sind.  

Weitere Gefahren sind Quetschungen oder Abstürze in den Aufzugsschacht: Vielfach über-wacht eine elektronische Sicherheitssteuerung (UCM − Unintended Car Movement), dass sich der Fahrkorb bei geöffneten Türen nicht wegbewegt. Diese Sicherheitsfunktion löst keine Bremse aus, wenn die mechanische Aktorik verschlissen ist. Elektronische Steuerungen verfügen zwar über eine Funktion zur Eigendiagnose, sie erfasst aber keine physischen Mängel an auslösenden Regler-Elementen.

Verlässt sich ein Sachverständiger lediglich auf das grüne LED-Licht der Selbsttestfunktion, gefährdet das ihn und andere Nutzer. In jedem Fall muss er auch alle physischen Komponenten der Schutzsteuerungen prüfen. Ist die Schutzeinrichtung tatsächlich vorhanden und nicht nur funktionsbereit, sondern wirkt sie auch wie beabsichtigt? Dafür müssen die Prüfer die gesamte Sicherheitskette auslösen oder systemunabhängige Messsysteme heranziehen. Nur so ist künftig eine belastbare und sichere Prüfaussage möglich. 

Chancen und Risiken der Vernetzung

Vorteil der Fernwartung und -steuerung von Aufzügen oder Industrieanlagen ist, dass Fahrten vor Ort wegfallen und sich Kosten einsparen lassen. Etwaige Fehler im Programmcode sind schnell fernentstört, Updates eingespielt oder ein System-Neustart vorgenommen. Was aber passiert, wenn sich Hacker Zugriff aufs Netzwerk verschaffen? Ohne Sicherheitsmaßnahmen können sie über die Konfigurationsplattform betriebliche und sicherheitsrelevanten Funktionen steuern.

Davon betroffen sind nicht nur das individuelle Risiko, das von Einzelanlagen ausgeht, sondern das kollektive Risiko für alle Anlagen weltweit, wenn dieselben Steuerungen verbaut sind. Das gilt unabhängig vom physischen Zugang und ohne dass besondere Kenntnisse über die Anlage erforderlich wären. Für einen sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und die Arbeitssicherheit bestehen also hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. 

Neue Risiken beherrschen

Für wiederkehrende Prüfungen sind Kenntnisse der funktionalen und der IT-Sicherheit entscheidend, die anlagenbezogen vermittelt werden müssen. Zudem sind die spezifischen Technischen Regeln für Betriebssicherheit anzupassen und anzuwenden. Sowie sich digitale Systeme ständig weiterentwickeln, müssen auch Arbeit-nehmer, Monteure oder Prüfer immer auf dem neuesten technischen Kenntnisstand sein. Für den Prüfablauf reicht es nicht aus, Checklisten abzuarbeiten. Sie müssen zugleich hinter-fragt werden. Es gilt sich Daten und Informationen anzueignen, um die konkrete Anlagensituation bewerten zu können. Das erfordert umfangreiches Know-how über die Abhängigkeiten aller sicherheitsrelevanten Teilsysteme, die bspw. aus der Vernetzung resultieren. Auch die Erfahrung und der Wissensaustausch spielen eine wichtige Rolle, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

 
Welche Anlagen sind überwachungsbedürftig?

Aufzugsanlagen wie Personenaufzüge, Bauaufzüge oder Transportbühnen zählen dazu, aber auch explosionsgefährdete Gasfüllanlagen oder Tankstellen. Dasselbe gilt für Druckanlagen: Darunter fallen bspw. Dampfkessel oder Druckbehälter sowie Rohrleitungen für giftige, entzündbare oder ätzende Medien wie in prozesstechnischen Anlagen der Petrochemie, chemischen Industrie oder bei Kraftwerken.

Welche Grundpflichten bestehen hier?


1. Erlaubnis
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt für bestimmte Anlagen eine Erlaubnis (bspw. wo mit hochentzündlichen Stoffen gearbeitet wird). Dafür muss ein Gutachten einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) vorliegen.

2. Prüfungen
Sowohl vor Inbetriebnahme als auch wiederkehrend muss eine ZÜS prüfen. Umfang, Fristen und Zuständigkeiten definiert der Anhang 2 der BetrSichV.

3. Dokumentation
Betreiber müssen alle Prüfungen dokumentieren. Die Anforderungen präzisiert §17 der BetrSichV.


Der Autor
Dr. Rolf Zöllner ist Leiter Business Development im Geschäftsfeld Fördertechnik bei TÜV SÜD Industrie Service. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Risikomanagement sowie im Bereich Technical Due Diligence Services und ist Experte für funktionale und Maschinensicherheit.

Das könnte Sie auch interessieren:

Projekt AWA 13.01.2021
Wie verändert die Einführung digitaler Technologien unsere Arbeitswelt?
Digitalisierung, Arbeit 4.0, Industrie 4.0: diese Begriffe sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken und betreffen uns alle mehr oder weniger intensiv. Viele Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung ergeben, sind fester Bestandteil unseres Lebens geworden. Auch im beruflichen Umfeld werden verstärkt digitale Technologien und Systeme eingesetzt, die den Menschen unterstützen. Was genau bedeutet es für Unternehmen und Beschäftigte, wenn sie sich mit der Einführung digitaler Technologien beschäftigen? mehr …

 

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück