Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Berlin
Vom 1. Juni 2004, GVBl. S. 235, geändert am 18. April 2005, GVBl. S. 230
Auf Grund von § 76 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 7, Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 der Bauordnung für Berlin in der Fassung vom 3. September 1997 (GVBl. S.421, 512), zuletzt geändert durch Artikel XLV des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260), wird verordnet:
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