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Studie des WSI-Portals Lohnspiegel.de  
10.03.2022

Angst der Beschäftigten vor Ansteckung: Basisschutz am Arbeitsplatz weiter notwendig

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/Lohnspiegel.de
Sorge der Beschäftigten vor einer Ansteckung im beruflichen Kontext (Grafik: WSI)
Schutz bleibt wichtig: Unter vielen Beschäftigten bleibt die Sorge, sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus anzustecken.

Angesichts weiterhin hoher Fallzahlen verharrt unter den Beschäftigten die Sorge, sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus anzustecken, auf hohem Niveau. Im Februar 2022 gaben 31 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an, sich diesbezüglich Sorgen zu machen. Der Wert ist damit gegenüber den Vormonaten nahezu unverändert und deutlich höher als noch im Oktober 2021, als dies nur auf 21 Prozent zutraf.

Besonders betroffen sind all diejenigen, die in ihrem Beruf direkten Kontakt zu vielen anderen Menschen haben. Angesichts hoher Inzidenzen in Schulen und Kindertagesstätten gehören dazu die Beschäftigten im Bereich Soziales, Bildung und Erziehung, von denen zuletzt zwei Drittel (67 Prozent) Sorgen vor einer Ansteckung hatten. Auch im Bereich Gesundheit und Pflege (52 Prozent) sowie den Verkaufsberufen (46 Prozent) gaben dies überdurchschnittlich viele Befragte an. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Portals Lohnspiegel.de, an der sich seit Beginn der Pandemie fast 98.000 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.

„Mit dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht zum 20. März steigt das Infektionsrisiko auch für Beschäftigte, die bisher gut geschützt im heimischen Büro gearbeitet haben“, sagt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. Viele Arbeitgeber hätten im Laufe der Pandemie zwar flexible Regeln zum mobilen Arbeiten eingeführt und wollten diese auch dauerhaft beibehalten. Trotzdem zeichne sich ab, dass die Büroetagen in den kommenden Monaten wieder voller werden. „Wir alle können auf Grundlage unserer individuellen Risikoneigung selbst entscheiden, ob wir künftig wieder häufiger ins Restaurant gehen oder Großveranstaltungen besuchen“, so Ahlers. „Bei der Arbeit ist das etwas anderes – darauf sind wir fast alle angewiesen.“

Ein gewisser Basisschutz am Arbeitsplatz bleibe deshalb auch nach den bevorstehen Lockerungsschritten notwendig. Inzwischen hätten sich in den Betrieben viele Maßnahmen zum Infektionsschutz zudem gut eingespielt, so die Expertin. Dazu gehören 3G-Regeln für den Zutritt zum Betrieb, Maßnahmen zur Kontaktreduktion sowie die Maskenpflicht in gemeinschaftlich genutzten Innenräumen. „Solange die Fallzahlen weiterhin hoch sind, wäre es unsinnig, die etablierten Hygienekonzepte von heute auf morgen über Bord zu werfen“, sagt WSI-Expertin Ahlers.

Zwar seien die Arbeitgeber schon aufgrund des Arbeitsschutzgesetztes verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu treffen. Mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am 19. März entfalle aber die konkrete Rechtsgrundlage für viele betriebliche Regelungen. „Die Politik muss deswegen handeln, um einen angemessen Basisschutz am Arbeitsplatz auch für die Zeit danach zu gewährleisten“, appelliert Ahlers. „Wichtig ist, dass die Betriebsräte in die betrieblichen Entscheidungen einbezogen werden. Nur so lässt sich erreichen, dass die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden.“

Informationen zur Methode

Für die neue Studie wurden 97.944 Datensätze von Beschäftigten ausgewertet, die seit Anfang April 2020 an einer kontinuierlichen Online Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Situation der Beschäftigten. Lohnspiegel.de ist ein Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

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