Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Dezember 2018 (GMBl 2018, S. 1160, geändert GMBl 2022, S. 252)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) bekannt.
Die ASR A5.2 dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Straßenbaustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr und enthält in der nachfolgenden Fassung den aktuellen Stand der Technik. Bei Einhaltung der ASR A5.2 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten auf Straßenbaustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr einhält. Die ASR A5.2 soll insbesondere bei der Planung und Durchführung von Straßenbauarbeiten und Verkehrssicherungsarbeiten berücksichtigt werden.
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