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Vorschrift Alterungsmanagement in Kernkraftwerken

Aktuelle Fassung

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Bekanntmachung zu sicherheitstechnischen Regeln des KTA – Alterungsmanagement in Kernkraftwerken (KTA 1403)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3 S. 1

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1165490

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Allgemeine Grundsätze

4 Vorgehensweise beim Alterungsmanagement von Technischen Einrichtungen einschließlich der Hilfs· und Betriebsstoffe

4.1 Alterung mechanischer Systeme und Komponenten

4.1.1 Betrachtungsumfang und Gruppierung

4.1.2 Identifikation relevanter Schädigungsmechanismen

4.1.3 Vorgehensweise zum Erhalt des anforderungsgerechten Qualitätszustandes

4.1.3.1 Allgemeines

4.1.3.2 Vorgehensweise bei Gruppe M1

4.1.3.3 Vorgehensweise bei Gruppe M2

4.1.4 Bewertung der Wirksamkeit

4.2 Alterung Technischer Einrichtungen der Elektro- und Leittechnik

4.2.1 Betrachtungsumfang

4.2.2 Identifikation relevanter Schädigungsmechanismen

4.2.3 Vorgehensweise zur Beherrschung von Schädigungsmechanismen

4.2.4 Bewertung der Wirksamkeit

4.3 Alterung von baulichen Einrichtungen

4.3.1 Einteilung der baulichen Einrichtungen

4.3.2 Betrachtungsumfang und Gruppierung

4.3.3 Identifikation der Schädigungsmechanismen

4.3.4 Erfassen des Zustands der bautechnischen Systeme und Bauwerksteile

4.3.5 Maßnahmen

4.3.6 Bewertung der Wirksamkeit

4.4 Alterung von Hilfs- und Betriebsstoffen

4.4.1 Betrachtungsumfang

4.4.2 Anforderungen an Hilfs- und Betriebsstoffe

4.4.3 Vorgehensweise bei Hilfs- und Betriebsstoffen

5 Vorgehensweise beim Alterungsmanagement von nichttechnischen Aspekten

5.1 Qualifizierung, Kompetenz- und Know-how-Erhalt des Personals

5.2 Alterung der Dokumentation

5.2.1 Allgemeines

5.2.2 Betrachtungsumfang

5.2.3 Abzusichernde Alterungsaspekte

5.3 Dokumentation von Daten aus Informations- und Betriebsführungssystemen

5.3.1 Allgemeines

5.3.2 Betrachtungsumfang

5.3.3 Anforderungen

6 Berichtswesen

Anhang

Anhang A
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Anhang B
Weitere relevante Normen

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