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Vorschrift  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Aktuelle Fassung

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 4. September 2012, BAnz S. 6182

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.884706

1 Anwendungsbereich

2 Überwachung der Auszeichnung (zu § 13 der 10. BImSchV)

3 Nachweisführung (zu § 14 der 10. BImSchV)

4 Entnahme und Untersuchung von Proben von Kraftstoffen im Rahmen der §§ 13 und 14 der 10. BImSchV

5 Entnahme und Untersuchung von Proben für Kraft- und Brennstoffe nach § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der

6 Maßnahmen bei Verstößen

7 Kosten

8 Bearbeitung von Beschwerden

9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Protokoll über die Probenahme von Kraftstoffen zur Überwachung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV vom 8. Dezember 2010

Anlage 2 Protokoll über die Probenahme von Brenn- und Kraftstoffen gemäß § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV vom 8. Dezember 2010

Anlage 3 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung von Ottokraftstoff ES nach DIN EN 228:2008

Anlage 4 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung von Ottokraftstoff E5 nach E DIN 51626-1:2010

Anlage 5 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung von Ottokraftstoff E10 nach E DIN 51626-1:2010

Anlage 6 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590:2010

Anlage 7 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungsgrenzwerten bei einmaliger Prüfung von Biodiesel nach DIN EN 14214:2010

Anlage 8 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung von Ethanolkraftstoff E85 nach DIN 51625:2008

Anlage 9 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung von Flüssiggas nach DIN EN 589:2008

Anlage 10 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung von Erdgas und Biogas als Kraftstoff nach DIN 51624:2008

Anlage 11 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung von Pflanzenölkraftstoff nach DIN V 51605:2006

Anlage 12 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Dieselkraftstoff nach § 1 Absatz 4 der 10. BImSchV

Anlage 13 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von schwerem Heizöl

Anlage 14 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl

Anlage 15 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von schwefelarmen leichtem Heizöl

Anlage 16 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Gasöl für den Seeverkehr (Marine Fuel ISO-F_DMA) nach DIN ISO 8217:2009

Anlage 17 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Gasöl für den Seeverkehr (Marine Fuel ISO-FJDMX) nach DIN ISO 8217:2009

Anlage 18 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Schiffsdiesel (Marine Fuel ISO-FJDMB) nach DIN ISO 8217:2009

Anlage 19 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Schiffsdiesel (Marine Fuel ISO-F_DMC) nach DIN ISO 8217:2009

Anlage 20

I. Mindestzahl an Proben je Kraftstoffsorte und Zeitraum (Sommer, Winter) mit Marktanteilen von 10 % und mehr nach DIN EN 14274, Ausgabe Mai 2004

II. Mindestzahl an Proben je Kraftstoffsorte und Zeitraum (Sommer, Winter) mit Marktanteilen unterhalb von 10 % nach DIN EN 14274, Ausgabe Mai 2004

III. Mindestzahl an Proben von Kraft- und Brennstoffen nach § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der 10. BImSchV je Zeitraum (Sommer, Winter)

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