Letztens kam ein Kollege, auch Technische Aufsichtsperson, zu mir und berichtete über folgenden Vorfall: Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er einen Unfallhergang mit einer Augenverletzung zu klären, die im Ergebnis Gott sei Dank glimpflich ausgegangen war. Bei diesem Unfall hatte ein Mitarbeiter des Betriebes beim Vorbeigehen an einer Drehmaschine aus ca. 3 m Entfernung einen Span ins Auge bekommen. Die Augenverletzung erwies sich zwar im Nachgang nicht so schwerwiegend – es hätte aber auch schlimmer ausgehen können!
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seite 354
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