+++ Ladenöffnung bis 24 Uhr darf nicht zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen führen +++ Schutzpflichten bestehen auch bei der Überlassung von Arbeitnehmern +++
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-05 |
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