Zum 1. November 2005 wurden die beiden Gremien Störfall-Kommission (SFK) und Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur „Kommission für Anlagensicherheit“ (KAS) zusammengelegt, die die Aufgaben dieser beiden Gremien im Wesentlichen fortsetzt. Die KAS ist gemäß § 51a BImSchG ein Beratungsgremium der Bundesregierung zu Fragen der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. Ihre wesentliche Aufgabe ist, Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzuzeigen.
Sie schlägt darüber hinaus dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (sicherheitstechnische Regeln) unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln vor. Für die Bearbeitung zeitlich nicht begrenzter Aufgaben, wie Aufgaben aus der Umsetzung/ Weiterentwicklung der Seveso-Richtlinie, die Sammlung, Analyse und Bewertung von Ereignissen („Lessons learned“), die unterhalb der Meldeschwelle nach Störfall V liegen sowie die Auswertung der Erfahrungsberichte der Sachverständigen nach § 29a BImSchG hat die KAS entsprechende Ausschüsse eingerichtet. Zeitlich begrenzte Aufgaben werden durch entsprechende Arbeitskreise der KAS bearbeitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-31 |
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