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Im Gespräch mit Jan Kuntze, Geschäftsführer der DBL Kuntze & Burgheim Textilpflege GmbH  
06.01.2025

Aktuelle Entwicklungen auf dem Markt für persönliche Schutzkleidung

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/DBL
Die Nutzung von KI in der Industriewäsche, auch bei der Pflege von PSA, entwickelt sich rasant. (Foto: Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Beschäftigten bleibt in vielen Unternehmen ein wichtiges Thema. Welche neuen Normen sind relevant? Gibt es nennenswerte Innovationen? Und welche Rolle spielt hier künftig KI?

Herr Kuntze, wie entwickelt sich der Markt für PSA?

Weiter solide – das merken wir auch an der Nachfrage seitens unserer Kunden im Mietservice. Im Baugewerbe und in der Industrie ist der Bedarf an PSA konstant hoch. Ein Grund sind die strengen Arbeitsvorschriften. Die Berufsgenossenschaften schauen sehr genau darauf, dass Menschen bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko in entsprechend schützender Arbeitsbekleidung unterwegs sind. Schweißarbeiten in normaler Workwear aus Baumwoll-Polyester-Gemisch werden heute deutlich weniger durchgeführt als noch vor ein paar Jahren. Die Betriebe sind sensibilisiert, und die Ausstattung mit Schutzkleidung für die Mitarbeiter ist ein relevantes Thema. Förderlich ist dabei, dass es heute innovative Artikel mit verbessertem Tragekomfort gibt.

Thema PSA und Komfort: Bei nicht normierter Workwear sind aktuell große Stretchpartien sehr beliebt bei den Profis. Wird Stretch auch bei PSA eingesetzt?

Ja, flexible Materialien wie Stretch nehmen bei PSA zu. Das ist in bewegungsintensiven Bereichen wie im Handwerk, der Logistik oder im Baugewerbe gefragt. So kommen bei zertifizierter Warnschutz­kleidung und auch beim Schweißerschutz durchaus spezielle Stretchgewebe zum Einsatz, z. B. flammhemmende. Beispiel: Die DBL Schweißerschutzkollektion bietet einen höheren Tragekomfort durch seitliche Stretcheinsätze am Hosenbund. Und auch bei den Jacken gibt es Stretchpartien im Unterarmbereich. Die gewünschte Sicherheit wird dadurch nicht gemindert, sonst würden die Kollektionsteile nicht zertifiziert. Aber es gibt auch Grenzen beim Einsatz von Stretch. Beispielsweise bei Chemikalienschutzkleidung. Eine Nachimprägnierung, wie sie bei wiederverwendbarer Chemikalienschutzkleidung üblich ist, muss auf die speziellen Eigenschaften des Stretchmaterials abgestimmt sein. Der Prozess ist technisch anspruchsvoll, da die Imprägnierung sowohl die Elastizität als auch die Schutzwirkung erhalten muss. Solche Wirkwaren können also nur schwer imprägniert werden – und erreichen daher nicht die gewünschte Schutzwirkung.

Kommen wir zu aktuellen Normen: Gibt es hier Neuigkeiten, die für die Unternehmen relevant sind?

Ja. Es gibt eine vergleichsweise neue Norm im Bereich der erhöhten Sichtbarkeit, die viel diskutiert wird. Hier handelt es sich um Bekleidung, die gemäß der DIN EN 17353 zertifiziert worden ist. Sie soll dafür sorgen, dass auch Mitarbeiter, die keinen Warnschutz nach der DIN EN ISO 20471 tragen, besser sichtbar sind. Die jüngst hinzugekommene Norm soll diese ergänzen. Der Unterschied ist jedoch, dass diese lediglich für den Einsatz in Situationen mit „mittlerem Risiko“ gedacht ist. Die Norm ist also besonders für Situationen gedacht, in denen es um die Verbesserung der Erkennbarkeit, aber nicht zwingend um den direkten Schutz vor lebensgefährdenden Risiken geht. Heißt konkret: Was hier anfangs als Designelemente wie reflektierende Paspeln oder Biesen, beispielsweise ein schwarzes Shirt mit Reflexpaspeln, eingesetzt wurde, unterliegt nun einer Norm.

Wo sehen Sie die Herausforderungen bei Schutzkleidung mit dieser Norm?

Es gibt Kritik, dass die DIN EN 17353 Verwirrung stiften könnte, da Arbeitgeber zwischen zwei ähnlichen Normen unterscheiden müssen. Und Bedenken, dass sie auch dann eingesetzt wird, um Kosten zu sparen, während eigentlich DIN EN ISO 20471 erforderlich wäre. Es bleibt also spannend und abzuwarten, ob die neue Norm sich am Markt durchsetzt. Im Mietservice beraten wir unsere Kunden und finden die für sie bestmögliche Lösung, welche die geeignete und praktikabelste Kleidung für die Mitarbeiter ist.

Sprechen wir über Smart Textiles und KI bei PSA: Gibt es hier zukunftsfähige Innovationen?

Aktuell gibt es zahlreiche Forschungsprojekte zum Thema Smart Textiles und ganz unterschiedliche Entwicklungen. Etwa integrierte Sensoren zur Vitalüberwachung, beheizbare Schutzkleidung oder auch Warnsysteme mit LED-Technologie. Diese werden sicher in naher Zukunft im PSA-Bereich ankommen – noch ist das in der Praxis des textilen Mietservices nicht der Fall. Anders das Thema Künstliche Intelligenz.

Was tut sich bei KI?

Die Nutzung von KI in der Industriewäsche, auch bei der Pflege von PSA, entwickelt sich rasant. Es gibt mittlerweile KI-gesteuerte Scanner und Bildverarbeitungssysteme, die automatisierte Taschenkontrollen vornehmen. Sie erkennen Fremdkörper wie Stifte, Werkzeuge oder elektronische Geräte in Kleidungstaschen, bevor die Kleidungsstücke in den Waschprozess gelangen. Heißt in der Praxis: Künftig müssen Mitarbeiter nicht mehr manuell in die Taschen von Workwear oder PSA fassen. Was unter Umständen unangenehm sein kann, Stichwort „Kanülen“ oder „ausgelaufene Textmarker“. Oder sogar Verletzungsgefahr birgt, Stichwort „Cuttermesser“. Der Einsatz von KI wird nicht nur bei der Eingangskontrolle, sondern auch bei der Sortierung eine Rolle spielen. Intelligente Sortieranlagen mit RFID-Technologie und Kamerasystemen erkennen automatisch die Art der Kleidung und ordnen sie dem richtigen Waschprozess zu. Das ist gerade bei der Aufbereitung zertifizierter PSA entscheidend, damit das richtige Waschprogramm exakt ausgeführt und die PSA nicht geschädigt wird bzw. der Artikel seine Imprägnierung erhält. Hier analysieren KI-Systeme heute Daten wie Verschmutzungsgrad, Gewebeart und PSA-Klassifikation. Sie passen dann Temperatur, Dosierung und Waschdauer automatisch an, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Diese Entwicklungen sind in der Praxis bereits angekommen.

Herr Kuntze, vielen Dank für das Gespräch!

Unterschiede DIN EN ISO 20471 und DIN EN 17353
Die Norm DIN EN ISO 20471 legt die Anforderungen an hochsichtbare Warnkleidung fest, um die Sichtbarkeit des Trägers bei allen Lichtverhältnissen zu gewährleisten. Die Norm definiert drei Klassen von Warnkleidung, basierend auf der Mindestfläche des sichtbaren Materials:
  • Klasse 1: 0,14 m² Hintergrundmaterial (HM) + 0,10 m² Reflexmaterial RM; Geringste Sichtbarkeit, geeignet für Bereiche mit geringem Risiko. (Arbeiten neben vorbeifließendem Straßenverkehr mit <30 km/h)
  • Klasse 2: 0,50 m² HM+ 0,13 m² RM; Mittlere Sichtbarkeit, für Arbeitsbereiche mit mittlerem Risiko. (Arbeiten neben vorbeifließendem Straßenverkehr mit <60 km/h)
  • Klasse 3: 0,80 m² HM + 0,20 m² RM; Höchste Sichtbarkeit, erforderlich in Hochrisikobereichen, z. B. bei Arbeiten im Straßenverkehr. Arbeiten neben vorbeifließendem Straßenverkehr mit >60 km/h)
Die Norm DIN EN 17353 regelt Schutzkleidung mit erhöhter Sichtbarkeit für mittlere Risikoszenarien, in denen zwar eine erhöhte Erkennbarkeit notwendig ist, jedoch keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, wie sie etwa im Hochrisikobereich der DIN EN ISO 20471 vorliegt.
Mittleres Risiko / Beispiele Einsatzbereiche:
  • Straßennahe Arbeiten: Arbeiten außerhalb der direkten Gefahrenzone des fließenden Verkehrs, z. B. bei Grünflächenpflege, Reinigungsarbeiten oder Wartungsarbeiten auf Gehwegen.
  • Innerbetriebliche Logistik: Arbeitsbereiche mit geringem maschinellem Verkehrsaufkommen, z. B. in Lagerhallen oder auf Werksgeländen.
Fazit: Die Auswahl der passenden Warnkleidungsklasse sollte auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen, um den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Arbeitsbereichs gerecht zu werden.

Quelle: Pressemitteilung der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH

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