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Arbeitsmedizinische Vorsorge für Geschäftsreisende und Entsandte  
28.10.2024

Aktualisierte Länderliste bietet Unternehmen schnellen Überblick

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/International SOS
Die (ArbMedVV) schreibt vor, dass vor und nach beruflichen Aufenthalten in bestimmten Regionen arbeitsmedizinische Vorsorge stattfinden muss. (Foto: kreatikar/Pixabay)
Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Geschäftsreisen oder in tropische und subtropische Regionen entsenden, sollten die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen kennen.

International SOS hat eine aktualisierte Liste veröffentlicht, die einen Überblick über die arbeitsmedizinischen Anforderungen in 232 Ländern und Regionen bietet. Zudem wurden die medizinischen Risikoeinstufungen für diese Länder angepasst.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) schreibt vor, dass vor und nach beruflichen Aufenthalten in bestimmten Regionen arbeitsmedizinische Vorsorge stattfinden muss. Vielen ist dieser Prozess noch als arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 35 (G35) bekannt. Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge ist angebracht, um das erhöhte Gesundheitsrisiko für Mitarbeiter in diesen Gebieten zu bewerten und zu minimieren.

Die aktualisierte Länderliste, die von Expertinnen und Experten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e.V. (DFR) und des Instituts für Arbeitsmedizin der Universität Mainz in Zusammenarbeit mit International SOS erstellt wurde, steht ab sofort kostenfrei zum Download auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Die Grundlage für die online verfügbare Liste sind Erfahrungen und Analysen arbeits- und reisemedizinischer Expertinnen und Experten von International SOS, die über die weltweiten Assistance Center kontinuierlich gesammelt werden.

„Mit dieser Liste können Unternehmen schnell und einfach das gesundheitliche Gefährdungspotenzial für ihre Mitarbeiter bei Auslandsaufenthalten beurteilen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen“, erklärt Dr. Stefan Eßer, Ärztlicher Leiter für Zentraleuropa bei International SOS und Mitherausgeber der Länderliste. „Die aktualisierte Länderliste gibt Betriebsärzten eine klare Empfehlung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vor Dienstreisen. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein ganzheitlicher Ansatz wichtig ist, der sowohl die körperlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter als auch die Risiken im Reiseland betrachtet“, so Eßer weiter.

Unterscheidung in drei Gefährdungsstufen 

In der Länderliste werden drei unterschiedliche Gefährdungsstufen unterschieden. Allein 120 Länder und Regionen finden sich in der höchsten Gefährdungsstufe 3 wieder – darunter für die deutsche Wirtschaft wichtige Reiseziele wie China, Indien und Indonesien. In dieser Gefährdungsstufe ist die arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend. 39 Länder und Regionen sind in der Gefährdungsstufe 2 eingestuft – darunter zum Beispiel Mexiko und Taiwan, für die ebenfalls eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorgeschrieben ist. In der Regel sind aber keine Impfungen zwingend für die Einreise in diese Länder gefordert. In 73 Ländern gilt die Gefährdungseinstufung 1 – so in den meisten europäischen Ländern und in Nordamerika. Hier ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgeschrieben.

Sinnvoll kann eine arbeitsmedizinische Vorsorge vor beruflichen Reisen immer sein. Im Einzelfall sollte mit dem betriebsärztlichen Dienst Rücksprache gehalten werden.

Zur Länderliste: https://www.internationalsos.de/insights/arbeitsmedizinische-vorsorge

Quelle: Pressemitteilung von International SOS 

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