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Die gesetzliche Unfallversicherung liefert damit einen Beitrag zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. „Mit ihrem Aktionsplan möchten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Spitzenverband einen nachhaltigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten“, sagte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „In unserem Leitbild steht der Mensch im Mittelpunkt, deshalb engagieren wir uns für die größtmögliche Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft. Auf diesem Weg soll der Aktionsplan alle Gliederungen und Mitarbeiter der Unfallversicherung, aber auch Partner zum Mitmachen bewegen.“
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert rund 75 Millionen Menschen in Deutschland gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit, in Bildungseinrichtungen und im Ehrenamt. Sie bietet ein umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand: von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Entschädigung. Das bedeutet, die Träger der Unfallversicherung wirken auf vielfältige Weise in die Gesellschaft hinein und können auf unterschiedlichen Ebenen für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen werben. Die Bandbreite der Möglichkeiten reicht von der Beratung zu einem sicheren und inklusiven Arbeits- und Schulleben bis zur betrieblichen Wiedereingliederung von Versicherten nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Der Aktionsplan der Unfallversicherung wurde von Beginn an von einem Partizipationsrat begleitet, der paritätisch mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden besetzt ist. Der Aktionsplan ist auf drei Jahre angelegt (2012–2014) und kann fortgeschrieben werden. Er formuliert Ziele, Maßnahmen und Aktionen mit denen der Geist und die Vorgaben der UN- Konvention in konkretes und verbindliches Handeln übersetzt werden. Zu diesem Zweck wurden fünf Handlungsfelder identifiziert.
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