Maschinen und Anlagen bestimmen den Arbeitsalltag und sollen den Menschen die Arbeit erleichtern. Dies können sie nur erfüllen, wenn bereits bei der Herstellung darauf geachtet wird, dass sie Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Maschinenunfälle entstehen bei unsachgemäßem Umgang – laut DGUV über 40 % wegen manipulierter Schutzeinrichtungen – oder wenn Schutzeinrichtungen nicht funktionieren. Werden technische Vorgaben nicht beachtet, drohen Maschinenausfälle. Die europäische Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) bilden die rechtliche Grundlage. Hersteller von Anlagen und Maschinen bestätigen mit der EG-Konformitätserklärung, dass ihre Produkte die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten Richtlinien in Europa erfüllen. Maschinen bzw. Anlagen tragen dann – neben dem Typenschild und ggfs. der Sicherheit dienenden Kennzeichnungen – das CE-Zeichen.
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