Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Bund
Vom 18. August 1969, BGBl 1969 II S. 1489, zuletzt geändert am 31. August 2015, BGBl. I S. 1474, 1545
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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