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Auswertungen der BAuA  
21.05.2026

Absturzunfälle bei der Arbeit: Baugewerbe besonders betroffen

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BAuA
Die Auswertung der BAuA zeigt typische Unfallursachen und Möglichkeiten zur Prävention. (Foto: Pixabay)
Männliche Beschäftigte mittleren Alters, die in Kleinbetrieben arbeiten und lange Jahre im Betrieb sind, sind besonders gefährdet, bei einem Absturzunfall tödlich zu verunglücken. 60 Prozent der tödlichen Absturzunfälle ereigneten sich auf Baustellen.

Dies zeigen Auswertungen von rund 800 tödlichen Absturzunfällen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Ihre Auswertungen hat die BAuA in einem Kompaktbericht veröffentlicht. Als Grundlage dienen Meldungen der Arbeitsschutzbehörden aus den Jahren 2009 bis 2025.

Besonders häufig treten tödliche Absturzunfälle bei den Beschäftigtengruppen der Fach- und Hilfsarbeiter sowie bei Bau- und Montagearbeiten auf. Organisatorische Mängel, unvollständige Gefährdungsbeurteilungen oder ungeeignete Arbeitsmittel tragen oft zum Unfallgeschehen bei. In einigen Fällen spielen zudem routinierte, aber riskante Arbeitsweisen eine Rolle, etwa wenn Sicherheitsregeln bewusst nicht eingehalten werden. Dies zeigt sich insbesondere bei erfahrenen Beschäftigten, die so gefährliche Routinen entwickelt haben. Über 70 Prozent der gemeldeten tödlichen Absturzunfälle ereigneten sich in Kleinst- bzw. Kleinunternehmen. 

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass wirksame Prävention an der Grundlage beginnen muss: mit einer sorgfältigen, umfassenden Gefährdungsbeurteilung, der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und einer sicheren Arbeitsorganisation. Bei mehr als einem Drittel der gemeldeten Absturzunfälle (263 Unfälle) lag zum Unfallzeitpunkt keine Gefährdungsbeurteilung vor. Nach einem Unfall nahmen 534 von 811 beteiligten Betrieben eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vor.

Insgesamt wurden der Bundesanstalt 2.635 tödliche Arbeitsunfälle gemeldet; bei 811 davon handelt es sich um Absturzereignisse. Allerdings besteht gegenüber der BAuA – anders als gegenüber den Berufsgenossenschaften – keine gesetzliche Meldeverpflichtung, sodass nicht alle tödlichen Unfälle vorliegen. So kann es zu Abweichungen zwischen den Statistiken der Berufsgenossenschaften und der BAuA kommen.

Der baua: Bericht kompakt „Absturzunfälle – Übersichtsauswertungen“ kann als PDF von der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden.

Über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden arbeiten rund 750 Beschäftigte.

Quelle: Pressemitteilung BAuA

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