Die Arbeitsschutzbehörden können, um zu schützen, bestrafen. Die eigentliche Aufgabe, der Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten, wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen leicht vergessen, namentlich wenn lange nichts passiert ist. Also bleiben lästige Ermahnungen und Bußgelder im Gedächtnis. Arbeitsschutzbehörden hießen vor 100 Jahren mancherorts auch noch Gewerbepolizei, was diesen Eindruck sicher verstärkt hat.
Zwar ist seit längerer Zeit bekannt, dass begründete Ermahnungen manchmal besser wirken als Strafen. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Arbeitsschutzbehörden zur Beratung der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten brachte aber erst 1996 das Arbeitsschutzgesetz.
Mit dem deutschen Arbeitsschutzpreis tritt zur Beratung noch die Möglichkeit zu loben. Die Idee ist zwar nicht völlig neu, wird aber nun in einem angemessenen Rahmen zusammengeführt. Unabhängig davon werden die bisherigen traditionellen Arbeitsschutzpreise weiter vergeben. Es sei beispielhaft an den Thüringer Johannes-Bube-Arbeitsschutzpreis, der jährlich zum Thüringer Arbeitsschutz-Tag vergeben wird, und an den Preis der Steinbruchs-BG erinnert.
Noch zwei Informationen vorweg: Meldungen sind noch bis zum 28. 2. 2009 möglich und ausdrücklich erwünscht. Und jeder, der bereits einen „kleinen“ Arbeitsschutzpreis erhalten hat, darf sich zusätzlich mit dem gleichen Thema für den großen deutschen Preis bewerben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-04 |
Seiten 86 - 87
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